Menschenrechte und Generationen


Die Menschenrechte (MR) haben im Laufe der Zeit schon einige Entwicklungen aufzuweisen, dabei spricht man auch von (bisher) 3 Generationen der Menschenrechte. In diesem Konzept wird eine Differenzierung nach der "Reichweite" vorgenommen: die 1. Generation bezieht sich auf den Mensch als einzelnen, die 2. Generation auf die Verpflichtung der Staaten, die 3. Generation auf ihre internationale Ausrichtung und die 4. Generation wird nach den präferenzorientieren Funktionssystemem differenziert.

Auf der Seite der Rechtstheorie unterscheidet man Abwehrrechte, Anspruchsrechte und Beteiligungsrechte. Diese Unterscheidung wird hier mitberücksichtigt: so kann die 1. Generation als Abwehrecht gegenüber dem Staat, die 2. Generation als Anspruchsrecht gegenüber dem Staat und das Beteiligungsrecht vor allem der 4. Generation zugeordnet werden.