Die Bezeichnung "Beihilfe" wird von den Maßnahmen des AMS (Arbeitsmarkt-Service Österreich) abgeleitet, die einee temporäre Auslagerung von Personalkosten (Einkommenssplittung) zur leichteren Aufnahme in den Arbeitsmarkt vorsehen. Als Beispiel kann die Eingliederungsbeihilfe herangezogen werden, die bei einer Google-Suche nach AMS - Beihilfen aufscheint.
Ganz im Sinne einer Einkommenssplittung kann auch die Nachhaltigkeitsbeihilfe (NHB) gestaltet werden, wenn sie zur Senkung der Personalkosten bei einer Einführung einer ökologischen Technologischen Innovation verwendet wird. Auch in diesem Fall wird während der Einführungsphase eine Kostensenkung ermöglicht (Einsparung von Personalkosten) und gleichzeitig die Kostenwahrheiterhöht, die der Gesellschaft ökologische Folgekosten erspart.
Die NHB kann sich aber auch nur auf die vorübergehende Senkung der Kosten für die Technologie beziehen, auch in diesem Fall erpart sich die Gesellschaft ökologische Folgekosten, weil die Kostenwahrheit erhöht wird. Allerdings wird in diesem Fall das volle Potenozial der NHB um die soziale Dimension beschnitten, zum Nachteil für die Nachhaltigkeit!
Das Prinzip der NHB kann aus den bisherigen Beschreibungen bereits abgeleitet werden:
a) wenn ein Betrieb seine Kostenwahrheit (zum Wohle der Gesellschaft) erhöhen will, dann sollte er
bei dieser Bemühung auch mit einer NHB unterstützt werden;
b) wenn ein Betrieb eine Umstellung auf eine ökologischere Technik vorgenommen hat, dann wirkt sich das
positiv für die Gesellschaft aus und er wird unter anderen Betrieben seine Nachahmer finden und die positive
Wirkung wird verstärkt;
c) während der Umstellungsphase können durch die NHB personelle und/oder sachbezogene Kosten für den Betrieb
gesenkt werden, damit die Umstellung häufiger bzw. früher stattfinden kann:
d) die personelle Unterstützung kann auch aus dem Pool der Arbeitslosen vorgenommen werden, damit kommen sie
früher in die Erwerbstätigkeit und entlasten so das AMS;
e) solche Maßnahmen können evaluiert und den interessierten Betrieben als Know-How (z.B. als Monitoring)
zugänglich gemacht werden!
Aus den bisherigen Ausführungen lässt sich eine Art "Musterbetrieb" ableiten, der als sozial-ökologischer Betrieb
(SÖB) ein Muster üfr die wirtschaftlich nachhaltigen Betriebe gelten kann. Die dafür angewandten Kriterien wären:
a) sozial: eine etwas erhöhte Integration von sonst arbeitslosen Personen;
b) ökonomisch: durch mehr Mitarbeiter eine bessere ökonomische Leistung;
c) ökologisch: in den wichtigen Arbeitsbereichen der Einsatz einer möglichst neuest ökologischen Technik!
So ein Musterbetrieb ist leicht zu verwechseln mit den sozial-ökonomischen Betrieben (ebenfalls SÖB), die jedoch weniger Rücksicht auf die ökologische Dimension nehmen müssen. Das hat zur Folge, dass die Kostenwahrheit in den Betrieben "suboptimal" blieb, eine "suboptimale" Konsequenz für die Nachhaltigkeit.
Fazit: Diese "Kleinigkeit" einer geringeren Beachtung der ökologischen Dimension bei den offiziellen "SÖBs" hat jedoch über die Jahrzehnte durchaus schädliche Spuren bei den Ressourcen hinterlassen, die sich zunehmend als "gravierende Schäden" herausstellen! Es ist zu hoffen, dass die Verantwortlichen bald umdenken, denn ein um die ökologische Komponente reduzierter Begriff der Nachhaltigkeit ist halt doch nicht "unwichtig" oder etwa gar "unsinnig"!
Dass die NHB kein "Unsinn" ist, das zeigen die Vorteile auf den verschiedenen Ebenen
a) als erstes kommt der Vorteil für eine Person in Betracht, die dadurch aus der Arbeitslosig in den Arbeitsmarkt
kommt und daduurch eine höhere Kaufkraft (und eine zukunftsfähige Qualifikation) genießen kann;
b) als nächstes kommt dadurch das AMS in Betracht, das weniger Geld für die Arbeitslosigkeit zahlen muss und
dabei auch den Arbeitslosenbestand senken kann;
c) der Betrieb hat den Vorteil, dass er früher seine Kostenwahrheit erhöhen kann, ohne dass er selbst gleich
die vollen Kosten für die Umstellung tragen muss;
d) auch die Wirtschaft profitiert von mehr Kostenwahrheit, weil dadurch ihre Fähigkeit zu Selbststeuerung
steigt und dadurch laufend weniger Ressourcenschäden erzeugt werden;
e) am meisten profitiert schließlich die Gesellschaft von den NHB, weil dadurch die Schädigung der Ressourcen
laufend abnimmt und sie dadurch insgesamt nachhaltiger wird;
f) nicht zuletzt kann dadurch auch die Bewegung Grundeinkommen davon profitieren, weil durch eine "richtige
Evaluation der NHB" das GE schrittweise (und auf dem Rechtswege) eingeführt werden kann (im Gegemsatu zur abrupten
Einführung durch ein BGE (bedingungsloses GE)). Das kann dann zu einem für die Nachhaltigkeit wichtigen nachhaltigen
Einkommensmodell führen!
Angesichts der Vorteile der NHB wäre es wichtig gewesen, die richtige Justierung ihres Einbaus in die Instrumente des AMS vorzunehmen, um auch eine möglichst richtige Evaluation vornehmen zu können. Das Betriebsmonitoring bietet dazu die Möglichkeit, die Beschäftigungsentwicklung auf Betriebsebene nachzuzeichnen (z.B. auch nach Branchen).
Deshalb wurde von mir gleichzeitig dazu das Betriebsmonitoring entwickelt, um gleich von Anfang an die NHB auch auf Betriebsebene den Einsatz der NHB mit beobachten zu können. Leider wurde aber im damaligen "Projektbüro" das Betriebsmonnitoring "sehr schlecht" bis gar nicht aufgenommen. Die Landesgeschäftsstelle war aber dafür, weil sie den Wert des Instrumentes richtiger beurteilt hatte, daher wurde das Betriebsmonitoring (BM) doch gestartet.
Beim Start des Projektes verbot mir jedoch der Projektleiter, einen Rechtsanspruch auf das BM anzumelden, weil er ansonsten das Projekt "einstampfen" würde. Einen Rücktritt konnte ich mir jedoch nicht mehr leisten, weil ich schon zu viel unbezahlte Arbeit investiert hatte! Im Zuge der BM - Projekte (auch in anderen Bundesländern) stellte es sich heraus, dass sich gerade der Projektleiter (Mag. Heimo Sedlaczek) das das Urheberrecht bereits angeeignet hatte!
(Zur damaligen "Menschenrechtssituation" sei noch angemerkt, dass später der Freund des Projektleiters, Dr. Marius Sturm (im Bereich des Vorstandes) so "schlau war", sich das Urheberrecht zu sichern. Zum Schluss waren dann noch 2 Beamte des Sozialministeriums bereit, sich als Urheber des BM benennen zu lassen!)
Die Nachhaltigkeitsbeihilfe (NHB) soll also dabei helfen, die Nachhaltigkeit bereits auf Betriebsebene durch mehr Kostenwahrheit zu unterstützen, weil dadurch externe Schäden bereits im Ansatz reduziert werden können! Diese erhöhte Kostenwahrheit ist dann ein Element im Wirtschaftssystem, das damit die Kostenwahrheit auch insgesamt erhöht. Das trägt dazu bei, mit jedem Betrieb, der dazu befähigt wird, auch die Selbststeuerungsfähigkeit der Wirtschaft und damit der Gesellschaft zu erhöhen!
Dieser Fokus bei der Wirtschaft kann auch so beschrieben werden, dass bereits bei der Gewinnermittung die Wirtschaft so justiert wird, dass externe Schäden von vornherein vermieden werden (und nicht erst im nachhinein beseitigt werden müssen) !! Das ist in allen präfenzorientierten FS gefordert, die wirtschaftliche Aspekte aufweisen. Fazit: Auf diese Weise können alle präferenzorientierten FS dabei unterstützt werden, ihre Präferenz so zu realisieren, dass dabei möglichst wenig externe Schäden entstehen. Da sie dies teilweise bereits tun, kann man davon ausgehen, dass es bereits ein "potenzielles" Präferenzsystem gibt, das aber wohl erst in die Realität erhoben werden muss.
Das bereits öfters genannte Präferenzsystem hat als Grundlage die Menschenrechte und die sie unterstützende Nachhaltigkeit, dabei kann die NHB die Harmonisierung der gesellschaftlichen Dimensionen Soziales, Ökonomie und Ökologie unverzichtbar unterstützen und so zur Justierung der betrieblichen Gewinne beitragen! Die NHB ist auch in der Lage, die Harmonisierung der Gesellschaft zu unterstützen und gleichzeitig auch ein nachhaltiges Einkommensmodell schrittweise einzuführen.
Sie hilft somit dabei, die Präferenzen der FS so zu justieren, dass sie mit möglichst wenig Ressourcenschäden ihre Ziele zu erreichen. Damit hat man die Präferenzen der FS bereits als ein eigenständiges System im Blick, die so als präferenzorientierte FS bezeichnet werden können (sollen) und im Präferenzsystem in eine Einheit gebracht sind. Das versetzt das Präferenzsystem in die Lage, "über" den präferenzorientierten FS ihr richtiges Zusammenwirken ständig zu beobachten und zu verbessern und damit die volle Nachhaltigkeit auch in einer absehbaren Zukunft zu realisieren!
Fazit: Die NHB unterstützt also sowohl die präferenzorientierten FS, als auch das nachhaltige Einkommensmodell und auch das Präferenzsystem und damit insgesamt auch die volle Nachhaltigkeit. Diese stützt sich nicht allein auf technologische Innovationen, aber sie kann mit der NHB unverzichtbar dabei helfen, die technischen Innovationen auf Betriebsebene möglichst rasch zu realisieren!