Die Menschenrechte

Die DST bietet die Unterscheidung von Selbst- und Fremdreferenz an, die bleibend im Begriff verankert ist. Das eröffnet die Möglichkeit, die Menschenrechte auch theoretisch zu begründen, zusätzlich zu den anderen Begründungen. Diese Begründung ist bleibend und hebt damit die Menschenrechte (MR) aus der Beliebigkeit von Konventionen heraus. Sie sind damit nicht mehr von der Zufälligkeit staatlicher Konventionen abhängig, sondern gelten prinzipiell.

Da jeder Mensch mit der Unterscheidung von Selbst- und Fremdreferenz ausgestattet ist, gilt das Recht zwischen Menschen als gleichwertig. Jede Aberkennung der MR (für Einzelne oder Gruppen) wäre damit dem Faschismus zuzuordnen.

Die naturrechtliche Begründung leitet sich von dem Umstand ab, dass jeder Mensch von Geburt an (unabhängig von der Nation, der Hautfarbe, dem Geschlecht etc.) in den Genuss der Menschenrechte kommt. "Von Natur aus" meint daher, dass jeder Mensch ohne Abstriche sein Recht auf Menschenwürde besitzt.

Die theologische Begründung setzt dem hinzu, dass die Menschenwürde "von Gott" garantiert sind und dadurch noch weniger von der Willkür des Menschen, der politischen Parteien oder der Staaten abhängig ist.

Eine theoretische Begründung setzt dann ein, wenn der Begriff des Menschen als Einheit von Selbst- und Fremdreferenz (wie bei der DST) gegeben ist. Damit sind alle Menschen über ihren Begriff "miteinander verbunden", das verstärkt die Allgemeinheit der Menschenrechte (MR) auch für die Theoriebildungen.

Fazit: Mit diesen 3 Begründungen der MR als allgemeines, minimales Recht sollte sichergestellt sein, dass sich Staaten nicht über die Allgemeine Erklärung der MR stellen können, ohne sich als Rechtsstaat selbst in Frage zu stellen!

Eine Theorie kann dann die Menschenrechte beinhalten, wenn sie auch auf die Selbstreferenz anderer Menschen Bezug nimmt. Dies geschieht, wenn bereits der allgemeine Begriff der Theorie die Fremdreferenz (den "Anderen") beinhaltet: der Begriff als Einheit (der Differenz von (Selbst- und Fremdreferenz)). Dies ist bei der DST der Fall. Ihr Begriff greift mit der Fremdreferenz über sich auf den Anderen hinaus und bezieht dessen Selbstreferenz (z.B. als sein Menschenrecht) und seine Fremdreferenz mit ein.

Beobachten wir nun die Situation aus der Perspektive des Menschen heraus, dann weiß er, ob für ihn die MR gelten. Im positiven Falle weiß er gleichzeitig auch, dass dies auch bei anderen der Fall sein sollte. In diesem Fall sind seine abstrakte Selbstreferenz und die des Anderen identisch, obwohl sie biologisch nicht ident sind. Aber auch dann, wenn der Andere von den MR nichts weiß, wird er die Beachtung der MR des Anderen als Sollwert erachten, weil die MR ja allgemein sind.

Zwischenfazit: An diesem Punkt der Konzeptentwicklung zeigt sich, dass nicht nur eine Kombination von Wahrheit und Recht möglich ist, sondern dass das Recht von der Wahrheit sogar als abhängig gelten kann.

In der gesellschaftlichen Realität erscheinen Wahrheit und Recht jedoch eher "getrennt", z.B. als Wisschafts- und als Rechtssystem. Wird das Recht verletzt, dann tritt die ursprüngliche Einheit von Wahrheit und Recht auseinander und wird in einem "Rechtsprozess" (mit Hilfe der Wahrheit) zur Rechtsfindung wieder zusammengeführt. Das führt im Idealfall zu einem mit dem Menschenrecht übereinstimmenden Rechtsurteil (mit Wahrheitsanspruch) als Rechtssprechung.

Da die Konzeptentwicklung mit der Unterscheidung (und Rekombination) von Wahrheit und Recht beginnt, kann an diesem Punkt auch ein Blick auf die Religionen riskiert werden, insbesondere weil wir bereits auf das Symbol aufmerksam gemacht haben. Dadurch kann die Religion als vorwiegend "symbolische Sprache" verstanden werden. Die Religionen haben immer "die Wahrheit" und mit ihr dann "das Recht" zum Thema und erzeugen dadurch das "Ergebnis, dass es mehrere Wahrheiten" und damit auch mehrere "Rechte" zu geben scheint. Aber auch die Philosophie erzeugt diesen Eindruck, weil es auch hier (je nach Autor und Theorielinie) die verschiedensten "Wahrheiten" zu geben scheint.

Fazit: Das vorliegende allgemeine Nachhaltigkeitskonzept kann sich aber mit diesem Ergebnis nicht zufrieden geben, weil die DST, die MR, das Präferenzsystem, die Funktionssysteme (etc.) auf die bevorzugte Einheit sehr deutlich "drängen".

Die vom Konzept vorgesehene "Kombination" von Wahrheit und Recht wird bereits dadurch erwirkt, dass soziale Systeme mit Menschenrechten versehen werden und als Funktionssysteme (FS) bereits in Kraft (z.B. Gesundheitssystem etc.) sind. Das bedeutet, dass die MR ihre einzelnen Präferenzen für die einzelnen FS bereitstellen, die man deshalb als präferenzorientierte FS bezeichnen kann (und soll).

Als Beispiel für das "Drängen auf Einheit" kann die Straßenverkehrsordnung herangezogen werden: hier gilt die Vorfahrtsregel "rechts vor links", an die sich Alle halten sollten, weil sonst die Verkehr "nicht funktioniert". (Bei einer Mischung von Regeln an einer Kreuzung käme es zu Unfällen und Chaos.) Die praktische Bedeutung einer Regel für eine Situation zeigt, dass sich eine Regel für alle solche Situationen als sinnvoll erweist und daher auf "Einheit" drängt.

Fazit: "Eine Präferenz für ein FS" folgt dem gleichen Muster, sonst würden die Operationen, die eine Präferenz realisieren sollen, zu Konflikten führen und die Realisierung der Menschenrechte behindern.

Mit den Funktionssystemen (siehe nächsten Abschnitt) sind auch die menschenrechtsorientieren Präferenzen in jedem FS angesprochen, das dadurch zu einem präferenzorientierten FS wird. Sie werden dadurch auch zu einem "Scharnier" zwischen den jeweiligen Operationen und dem von den Operationen abstrahierten Präferenzsystem "über" ihnen.

Aus dieser doppelten Perspektive werden gleich zwei einheitsbildende Systeme sichtbar:
a) die FS als operative Systeme, die ihre eigenen Operationen systematisieren (vereinheitlichen) und
b) das Präferenzsystem, das die Relationen zwischen den Präferenzen beobachten und systematisieren kann.

Das (vorerst nur potenzielle) Präferenzsystem erhält dadurch gleich mehrere Funktionen: ihre übergeordnete Perspektive kann auf Überschneidungen bzw. Leerstellen zwischen den Präferenzen aufmerksam machen, das bewirkt seine Eigenschaft als System. Es kann aber nicht nur die Präferenzen innerhalb eines Staates beobachten, sondern auch global die einzelnen FS entlang vieler Staaten. Dadurch trägt es die (in der Selbststeuerung der FS verankerten) MR in alle Staaten hinaus und trägt so zur globalen Realisierung der MR bei!

Die Nachhaltigkeit ist als die Einheit der (sozialen, ökonomischen und ökologischen) Dimensionen der Gesellschaft bestimmt, wobei man nun sozial in "präferenzorientierte FS" übersetzen kann. Dabei sind diese FS noch gar nicht fertig aufgestellt, daran sieht man, wie schnell die Nachhaltigkeit kompliziert wird. Für die globale Beobachtung reduzieren die FS die Komplexität jedoch erheblich!

Die soziale Dimension in den präferenzorientierten FS zu sehen bringt aber sehr viele Vorteile: der Staat muss sich um die Realisierung der FS kümmenrn, wobei er auch die Unterscheidung von Selbst- und Fremdsteuerung berücksichtigen sollte. (Wir haben ein Beispiel mit unserem Körper: er regelt die Körpertemperatur von selbst, damit alle Organe gut arbeiten können.) Ebenso sicher muß die Selbststeuerungsfähigkeit der einzelnen FS funktionieren, sonst gibt es noch mehr Arbeitslosigkeit und noch ungerechtere Löhne (etc.).

Weiters muss das Auge (für das AMS: die Arbeitsmarktbeobachtung) tadellos funktionieren, sonst sieht es womöglich schlecht oder gar nicht (z.B. die modellbedingte AL in der Arbeitsmarktbeobachtung des AMS). Eine gut funktionierende Selbststeuerung der FS ist aber essenziell für die Nachhaltigkeit und auch für eine "offene" Gesellschaft im Sinne von Popper.

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