Die Konzeptelemente

Die Unterscheidung von Präferenzen und Operationen hat uns zu zwei Ergebnissen geführt, die als präferenzorientierte FS und als Präferenzsystem bezeichnet wurden. Sie ergeben sich notwendig bei der Beobachtung der globalen FS und der Abstraktion ihrer Präferenzen zum Präferenzsystem. Sie sind als eigene Systembereiche unterscheidbar, weil sie unterschiedliche Systeme darstellen und daher auch differenziert zu beobachten sind!

Für die Rubrik Konzept werden die zwei unverzichtbaren (weil potenziell universellen) Präferenzen Wahrheit und Recht als Elemente herangezogen. Ihre Vertiefung und vielfältigen Relationen dienen als Beispiel für die Relationen innerhalb des Präferenzsystems und damit seiner Existenz als System!

Mit der Kombinaion von Präferenzen und Opererationen sind wir bis zu den präferenzorientierten Funktionssystemen gekommenn, jetzt steht aber die nächste (neue) Systemebene an, die durch die Abstraktion der Präferenzen zum Präferenzsystem entsteht. Dieser Schritt kann mit der allgemeinen Systemtheorie vorgenommen werden, die bereits die Unterscheidung von System und Element beinhaltet. Diese abstrakte Unterscheidung hat die Fähigkeit der Wiederholung und kann daher Elemente als weitere Systeme (z.B. als Subsysteme) behandeln. Diese können wiederum Elemente haben, die als Subsysteme gelten können usw..

Selbstverständlich können wir auch "von unten" solche Verkettungen beobachten, wenn das System ein Element eines übergegeordneten Systems (Metasystems) ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Metasystem Relationen zwischen seinen Elementen aufweist und damit auch ein System darstellt. Das ist bei unserem Präferenzsystem der Fall, weil die Präferenzen untereinander Relationen aufweisen (bzw. aufgezeigt werden können) und damit ein Metasystem bilden, das für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft von primärer Bedeutung ist!

Von den zahlreichen FS sind nun (auch für die Nachhaltigkeit) vier besondere FS herauszuheben, weil sie sich in der Gestaltung ihrer Selbstreferenz elementar unterscheiden: die Wissenschaft (Wahrheit), das Recht, die Macht und das Geld. Ihnen ist gemeinsam, dass sie für ihre Operation 2. Ordnung genau die Präferenz verwenden, die sie zu bearbeiten haben. Das gilt besonders für das Wissenschaftssystem, das die Wahrheit für die Gesellschaft prüft und verfügbar macht.

Eine Reihung der Präferenzen (Wahrheit, Recht, Macht und Geld) erhält man, wenn man ihre Vorrangigkeit beachtet. Dabei geht die Wahrheit vor Recht, weil ohne wahrheitsgemäße Beschreibung eines Rechtsfalles eine Zuordnung eines jeweiligen Rechts gar nicht möglich wäre. Nimmt man Wahrheit und Recht zusammen, dann kann damit auch die Macht begründet werden, die als Gesetz das Zusammenleben ordnet. Das Geld wird dann als abhängig von Wahrheit, Recht und Macht beobachtet, weil ansonsten das Geld z.B. über das Gesetz gestellt wird, was als allgemeine Regel nicht gewollt sein kann.
Fazit: Als Reihung gilt: die Wahrheit vor Recht vor Macht und vor Geld!

Die Wahrheit steht in diesem Konzept also an der ersten Stelle, etwas genauer gesagt: die wissenschaftliche Wahrheit in der Form des Wissenschaftssystems. Diese Wahrheit wird ständig überprüft, daher gilt für die Gesellschaft die Wissenschaft als zuständiges FS. Noch genauer gilt: die Systemtheorie ist die allgemeinste Theorie, sie wird daher hier durchgängig verwendet (siehe die Rubrik "Konzept"). Da auch die Theorie ständig zu überprüfen ist, kann man das so beobachten, dass die Präferenz Wahrheit mit Hilfe der Begriffsbestimmung bestimmt und korrigiert wird. Damit entsteht die Selbstreferenz in der Wissenschaft, wobei die Prüfung an der Realisierung der Präferenz beobachtet werden kann.

Anders (genauer) formuliert: der Begriff der Präferenz Wahrheit steht am Anfang, wird durch die Operation Begriffsbestimmung justiert (1. bis 3. Ordnung) und hat in der Realisierung der Präferenz ein (vorläufiges) Ende.
Es ist hier ein "Zirkel" gegeben, der aber nicht vermieden sondern geöffnet und durchgeführt wird.

Die Wahrheit geht dem Recht voraus, das ist schon mit dem Wissen um den Sachverhalt gegeben und wird mit dem Wissen um die richtige Rechtsanwendung bestätigt. Auch in diesem Fall wird bei einer Korrektur das Recht mit dem Recht korrigiert, es wird also eine Selbstreferenz aufgebaut. Oder mit einer vorhergehenden Formulierung: die Präferenz wirkt auf sich selbst, als Operation 2. (und 3.) Ordnung.

Dieses Konzept geht hier aber einen elementaren Schritt weiter: das Recht wird sogar von der Wahrheit abgeleitet! Das ist möglich durch ein "Update" des Begriffs, wie er von der Dialektischen Systemtheorie (DST) vorgenommen wird (siehe die Rubrik "Konzept"). Dabei wird der Begriff auch als Einheit der Differenz von Selbst- und Fremdreferenz herausgearbeitet. Die Konsequenz davon: jeder Beobachter bedient sich dieses Begriffs. Damit wird in die Fremdreferenz eines Beobachters auch die Selbstreferenz anderer Beobabachter mit eingebaut. Daraus ergibt sich eine "Verschränkung", die dann auch als Menschenrecht gezeigt werden kann!

Bisher wurden aus dem Präferenzsystem die Elemente Wahrheit und Recht herangezogen, weil sie als eigenständige FS auch empirisch gegeben sind. Sie haben als Systemtheorie und Menschenrechte bereits vielfältige Beziehungen (Relationen), die ihre Beobachtung als Kombination (Relationen) rechtfertigen. Eine erste Relation entsteht schon dadurch, dass die Menschenrechte sich durch ihren abschließenden Artikel 30 zu einer Einheit und damit zu einem System zusammenschließen. Daraus leitet sich ab, dass die MR bevorzugt durch die Systemtheorie beobachtet werden können.

Weiters wurde darauf hingewiesen, dass zwischen der Systemtheorie (als DST) auch eine "generische" Relation zu den Menschenrechten aufgezeigt werden kann, die als ein "Highlight" dieses Konzeptes gelten kann. Hinzu kommt, dass in jedem Staat ein Rechtssystem entsteht, das durch die Systemtheorie beobachtet werden kann!

Die bisher aufgezeigten Relationen sind Grund genug, die Systemtheorie und die MR in Kombination zu beobachten und sie als erste Präferenzen für eine sinnvolle Konzeptentwicklung anzusetzen. Weitere Gründe werden sich im Verlauf der Konzeptentwicklung zeigen, weil dadurch die präferenzorientierten FS und ein Nachhaltiges Einkommensmodell abgeleitet werden können. Beides unverzichtbare weitere Elemente einer nachhaltigen Enwicklung der Gesellschaft.

Fazit: Zieht man hier eine Bilanz, dann kann man sagen, dass das vorliegende Konzepte zumindest als zusätzliche Beobachtungsperspektive zu den vorhandenen Bemühungen ernst genommen werden sollte. Wirksamer wären aber (in Anbetracht der Bedrohungslage) wohl eher überfällige rechtliche Schritte gegen Alle, die weiterhin die Nachhaltigkeit zu verhindern bereit sind, weil sie dafür (z.B. vom Staat) gut bezahlt werden!
(Nicht zuletzt wegen eines unzureichenden, bzw. nicht vorhandenen allgemeinen Konzeptes ...)