Die Nachhaltigkeitsbeihilfe

Die verpflichtende nachhaltige Entwicklung erfordert den Abbau der Konflikte zwischen den sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen der Gesellschaft. Ein nachhaltiges Einkommensmodell bietet die Möglichkeit, den (ideologiebedingten) Konflikt zwischen "links" und "rechts" beizulegen, weil es die Einkommenselemente zwischen den Konfliktparteien (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) nach einer Und - Logik so aufteilt, dasss der Konflikt weitgehend reduziert werden kann. Hinzu kommt aber auch das ökologische Moment, das im nachhaltigen Einkommensmodell mit Hilfe der Nachhaltigkeitsbeihilfe von vornherein berücksichtigt werden kann!

Es ist nicht selten der Fall, dass im Zuge einer wirtschaftlichen Produktion (z.B als Seiteneffekt) ökologische Schäden entstehen, die bei der Gewinnermittlung übersehen und der Allgemeinheit oder späteren Generationen zur Bezahlung "überlassen" werden. Ein häufiger Grund dafür ist der Wettbewerbsdruck, der die Internalisierung externer Schäden verhindert. Steht hingegen das Angebot im Raum, während der Phase der Einführung einer ökologischen Innovation den Kostendruck zu senken (z.B. durch Externalisierung von Personalkosten), dann würde die Bereitschaft der Betriebe steigen, eine Erhöhung der Kostenwahrheit vorzunehmen!

Das Prinzip der Auslagerung von Personalkosten kann man auch als Einkommenssplittung bezeichnen: Einen Teil bezahlt der Betrieb, den anderen Teil eine betriebsexterne Stelle (z.B. das AMS (Arbeitsmarktservice Österreich)). Das AMS zahlt ja bereits "Beihilfen" in der Form einer Einkommenssplittung, wenn das auch für ökologische Innovationen "erlaubt" wird, dann hätte man bereits die Nachhaltigkeitsbeihilfe. Damit hätte sich die Gesellschaft über die letzten 30 Jahre schon sehr viel unnötige Ressourcenschäden ersparen können!

Will man eine Annährung an die Kostenersparnis durch die Nachhaltigkeitsbeihilfe vornehmen, dann startet man wohl am besten mit einer sehr einfachen Modellrechnung. Nimmt man für diesen Zweck an, dass die Technik 5.000.-- Euro kostet, dafür aber 500.-- Euro Entlastung der Ressourcen im Jahr entstehen, also als minimierte Schädigung zu berechnen wäre, dann rechnet sich dies für den Betrieb "erst in 10 Jahren". In 40 Jahren hätte sich die Gesellschaft dann aber 20.000.-- Euro erspart, könnte sich also Schäden um diesen Betrag ersparen.

Nimmt man nun weiters an, 100 weitere Betriebe hätten sich dieser Investition angeschlossen, dann könnte eine Einsparung von 2.000.000.-- Euro verbucht werden. Nimmt man weiters an, die Betriebe würden bereits bei der Einführung entlastet, dann würden womöglich weitere 200 Betriebe und mehr sich der Investition anschließen, die Einsparung läge bei einem Vielfachen. Das aber zunächst für nur eine Technologie gerechnet!
Dabei sind die möglichen Einsparungen durch Einkommenssplittung (z.B. mit dem AMS) noch gar nicht mitgerechnet!

Für ein Nachhaltigkeits-Monitoring sind solche ersten Überlegungen natürlich extrem vereinfacht und müssten durch eine Reihe von Parametern versehen werden. Dann würde man der "Kostenwahrheit" etwas näher kommen und sie auch monetär annähernd quantifizieren können. Damit würde sich gleich die Frage stellen, wieviel andere Betriebe so eine Innovation auch einführen sollten, weil sie für ihn und die Gesellschaft ja ökonomischer wäre. Damit entstünde eine doppelte Rechnung mit negativer und positiver Seite.

Die negative Seite müsste aufzulisten versuchen, welche Schädigungen bereits stattgefunden haben, welche noch am Laufen sind und welche jetzt prognostiziert werden können (möglichst nach monetären Aspekten).

Die positive Seite würde auflisten, welche Betriebe bereits auf einen Schädigungsrückgang durch eine passende Technologie verweisen können und damit einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Fazit: Bringt man beide Seiten in Relation, erhält man eine Kennzahl (ähnlich einem "Wirkungsgrad") für die Nachhaltigkeitsbeihilfe, in die dann das AMS ebenfalls positiv involviert sein kann!

Die posiive Bilanz der Nachhaltigkeitsbeihilfe kann noch erhöht werden, wenn am Anfang der Investition eine Einkommenssplittung eingesetzt wird. So kann z.B. eine Person aus dem Arbeitslosenbestand temporär für den Betrieb ausgesucht werden, wobei ein Teil des Arbeitslosengeldes weiter bezahlt wird und der Betrieb ergänzt diesen Betrag um eine höhere Kaufkraft zu erreeichen. Dabei werden die Personkosten für den Betrieb geringer ausfallen als bei einer normalen Beschäftigungsaufnahme.

Daraus ergeben sich dann viele Gewinner, zum Beispiel:
a) eine Person kommt aus der Arbeitslosigkeit (AL) in die Beschäftigung - mit höherer Kaufkraft;
b) das AMS spart sich Kosten im Vergleich zur vollen AL;
c) der Betrieb spart sich Lohnkosten;
d) die Wirtschaft erhöht (ständig) die Kostenwahrheit;
e) die Gesellschaft erspart sich ständig (ökolog.) Folgekosten etc..

Fazit: Die Menschheit erspart sich dadurch wahrscheinlich sogar noch die Klimakatastrophe !

Die Nachhaltigkeitsbeihilfe bedeutet für die Wirtschaft als Einkommenssplittung eine Koostenersparnis, die als Anreiz für die Erhöhung der Kostenwahrheit dient. Dabei gilt: je höher die Kostenersparnis, desto besser für die Wirtschaft, die daher ein Interesse an der Einkommenssplittung haben sollte. Als Maximum der Kostenersparnis gilt ein Betrag über dem Existenzminimum, weil dann Personen dem Arbeitsmarkt fern bleiben (könnten).

Bei einer allgemeinen Einkommenssplittung (wie z.B. beim GE) wären diejenigen Betriebe im Vorteil, die bereits mit einer möglichst hohen Auslagerung der Personalkosten rechnen könnten, denn dadurch erhöht sich ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Staaten. Geht diese Einkommenssplittung bis zum nachhaltigen Einkommensmodell, dann kommt hinzu, dass viel mehr Betriebe aktiv werden könnten und das auf Basis von mehr Kostenwahrheit!

Fazit: Diejenigen Staaten, die am schnellsten mit der Nachhaltigkeitsbeihilfe in Richtung eines nachhaltigen Einkommensmodells steuern, bieten ihrer Wirtschaft die beste Wettbewerbsfähigkeit, aktivieren die meisten Betriebe und senken mit mehr Kostenwahrheit auch am schnellsten die langfristigen Ressourcenschäden!

Das Thema Einkommenssplittung führt uns kurz zurück zum Einkommensmodell, das mit entsprechenden Unterscheidungen zur Differenzierung in ein Oder-Modell und in ein Und-Modell führt. Daraus lässt sich ableiten, dass das aktuelle Oder-Modell eine eigene Form der Arbeitslosigkeit (AL) hervorbringt: die (einkommens-) modellbedingte AL, die an der Oder - Grenze entsteht und durch ein Und-Modell (verpflichtend) beseitigt werden kann.

Das Und-Modell wird bei voller Entfaltung ein Nachhaltiges Einkommensmodell, das noch weitere Formen der AL reduzieren kann, die ebenfalls eine Menschenrechtsverletzung darstellen. Dabei kann die Nachhaltigkeitsbeihilfe bei richtiger Evaluation zum nachhaltigen Einkommensmodell führen, das auch mit mehr Kostenwahrheit einhergeht. Zur Zeit geht das aktuelle Oder-Modell daher auf Kosten der Menschenrechte und der Nachhaltigkeit.

Fazit: Allein die gesetzlich verpflichtende Reduktion dieser Formen der AL ist bereits ein sehr starkes Motiv, sich dem nachhaltigen Einkommensmodell so schnell als möglich anzunähern!

Die Nachhaltigkeit ist auch die Verpflichtung, eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft zu erwirken. Dazu gehören nach den Erkenntnissen dieses Konzeptes primär die präferenzorientierten FS als auch ein damit verbundenes Nachhaltiges Einkommensmodell. Deren Fehlen im offiziellen Beschreibungsmodell ist ein wichtiger Grund dafür, dass wir in eine Klimakatastrophe geleitet wurden. Weiters gehört dazu die verhinderte Kenntnisnahme der (einkommens-) modellbedingten AL durch die Arbeitsmarktforschung des AMS.

Die Nachhaltigkeitsbeihilfe ist in der Lage, den Weg zum nachhaltigen Einkommensmodell zu bahnen, da sie die Technologie mit dem besten Verhältnis von Anschaffungskosten und ihrem "Wirkungsgrad" in Bezug auf die Kostenwahrheit anbieten kann. Notwendig ist es dabei, die Folgekosten einer unzureichenden Kostenwwahrheit realistisch einzuschätzen. Da dies seit der Industrialisierung nicht der Fall war, stecken wir in der Klimakatastrophe!

Fazit: Nur wenn die Wirtschaft von vorherein externe Kosten vermeiden kann (Kostenwahrheit durch Selbststeuerung), kann die Gesellschaft auch mit einer nachhaltigen Entwicklung rechnen!